Die Behandlung von A bis Z
Das unverbindliche Beratungsgespräch
Jeder Patient hat Anspruch auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Behandler. Dabei wird das zu entfernende Tattoo nach bereits vorhandenen Narben untersucht, die durch unsachgemäßes Tätowieren entstanden sind. Weiterhin wird je nach Größe des Tattoos der Zeitaufwand berechnet und die Kosten der Entfernung kalkuliert.
Die Entfernung eines Tattoos ist eine sogenannte IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung), die außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen liegt. Sie ist nicht im Leistungskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung enthalten.
Der Verträglichkeitstest (Patch Test)

Vor der ersten Behandlung wird ein Verträglichkeitstest (Epikutantest) durchgeführt. Eine kleine Stelle des Tattoos wird behandelt (siehe gerötete Stelle auf dem Bild). Dadurch sollen mögliche Unverträglichkeiten ausgeschlossen werden. Bisher hat es zwar noch nie Komplikationen gegeben, dennoch ist dieser Test unverzichtbar für Ihre Sicherheit. Normalerweise wird ein Tattoo im Bindehautgewebe der Lederhaut (Dermis) angelegt. Darüber liegt die Oberhaut (Epidermis). Im Gewebe der Bindehaut bemerkt der Körper nicht dass er einen Fremdkörper injiziert bekommen hat. An der Rötung der Haut, verursacht durch den Epikutantest, erkennt man, dass die Creme begonnen hat sich mit der Farbe des Tattoos zu verbinden. Nun bemerkt die Haut erstmalig, dass sie einen Fremdkörper aufgenommen hat.
Die erste Behandlung

Die Dauer der Behandlung wird durch die Größe des Tattoos bestimmt. Bei sehr großen Tattoos wird die Fläche aufgeteilt und die erste Behandlung erfolgt in mehreren Terminen. Die Prozedur ist nicht schmerzhafter als das Tätowieren selbst. Die Creme wird mit dem Behandlungsgerät in die Haut verbracht. Sobald die ganze Fläche bedeckt ist kann man bereits die Wirkung erkennen, die bereits während der Behandlung einsetzt. Wie Sie auf dem Bild unten auf der behandelten Fläche erkennen, kommen bereits jetzt erste Farbpigmente aus der Haut (unmittelbar nach Ende der ersten Behandlung). Die Creme muss dann vollständig trocknen und darf nicht entfernt werden. Die Stelle ist auch im Nachhinein vor Nässe zu schützen. An Stellen an denen Textilien mit dem behandelten Tattoo in Kontakt kommen (Gesäß, ...) schützt ein spezielles luftiges Pflaster. Im Übrigen je luftiger desto besser, und auch in die Sonne darf man sofort wieder.

Nach einiger Zeit wird die gelbliche Creme fast überall dunkel bis schwarz, weil sie sich mit Farbpartikeln anreichert. Da die pigmentaufnehmende Wirkung der Creme bis zu zwei Wochen nachwirkt, sollte man die Nachbehandlung sorflältig machen, denn dies beschleunigt die Tattoo Entfernung. Nach einiger Zeit fällt die Kruste vor alleine ab. Danach benötigt die Haut weitere sechs bis acht Wochen um vollständig zu regenerieren. Die Einhaltung dieser Zeit ist wichtig, denn der Patient möchte am Ende seine Haut wieder in dem Zustand wiederfinden wie sie war bevor er das Tattoo anbrachte. Nach Ablauf dieser Regenerationszeit erfolgt die nächste Behandlung bis das Tattoo vollständig entfernt ist.
